Webdesignaufträge sind häufig und gebräuchlich, da die wenigsten Unternehmen im Hause über eigene Webdesigner verfügen. Oft fallen zudem Designauftrag und Hosting der Website auf einem Server zusammen.
Beim Webdesign spielen kreative Leistungen eine große Rolle, weshalb eine konkrete und abschließende Leistungsbeschreibung wichtig ist. Da das Repertoire an möglichen Internetseiten sehr weitreichend ist (von einfachen Homepages bis zu komplexen, mehrstufigen Online-Shops), sollten die Anforderungen an den Auftrag möglichst konkret und umfassend festgehalten werden.
Webdesigner-Vertrag möglichst genau formulieren
Hat der Auftraggeber noch keine konkreten Vorstellungen, so sind oftmals Konzeptionsphasen nötig. Diese dienen dem Zweck, die Vorstellungen und Ideen des Auftraggebers zu definieren und zu konkretisieren.
Es empfiehlt sich daher in solchen Fällen, nicht auf Formularverträge zurückzugreifen, sondern individuell die Leistungsanforderungen des jeweiligen Auftrages klar auszuformulieren. Dies kann weitreichend sein und beispielsweise das Layout, die Funktionen der Website, die anzuwendende Programmiersprache und Software sowie etwaige Plug-Ins und AddOns beinhalten. Auch Klauseln bzgl. der Überarbeitungen sind empfehlenswert, da gerade Webseiten sehr spezifisch sind und Auftraggeber aufgrund der zahlreichen Änderungsmöglichkeiten oftmals Überarbeitungen und Revisionen verlangen.
Webhosting-Vertrag
Wird das Hosting der Website zusätzlich in den Vertrag aufgenommen, so sollten einzelne Vereinbarung zu Servern, Verfügbarkeit und Leistungsqualität des Hostings einzeln festgehalten werden. Es ist ratsam, die komplexen Bestandteile einer solchen Dienstleistung möglichst genau und umfassend zu beschreiben und vertraglich zu regeln. Auch datenschutzrechtliche Klauseln sollten bei Webdesignverträgen besonders sorgfältig und vorausschauend verfasst werden.
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