Dienstreise (Geschäftsreise)
Gewohnheitsrecht, Widerrufsvorbehalt, Berufskrankheiten oder Änderungskündigung – die Liste lässt sich gefühlt endlos fortsetzen… es gibt unzählige Begriffe im Arbeitsrecht, die bei vielen Laien bzw. Arbeitnehmern erst einmal “Fragezeichen” hinterlassen. Obwohl man täglich zur Arbeit geht und eine berufliche Tätigkeit ausübt, ist einem der damit verbundene rechtliche Bereich größtenteils fremd. Durchaus verständlich, denn das Arbeitsrecht ist – wie Rechtsgebiete fast immer – äußerst komplex und weitläufig. All die (Rechts-)Begriffe, Bedeutungen, Regelungen und Vorschriften in ihrem ganzen Umfang zu überblicken ist unmöglich – und in der Regel auch nicht erforderlich, da man mit vielen Begrifflichkeiten und Sachverhalten selbst in einem jahrzehntelangen Berufsleben nicht in Berührung kommt.
Daneben gibt es aber auch viele Begriffe, die jedem Arbeitnehmer bzw. Laien leicht verständlich sind. Dazu zählt etwa die Dienstreise. Die Bedeutung des Begriffes ist klar: Dienstreise bezeichnet eine Reise, die der Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit unternimmt und bei der er Arbeitstätigkeiten ausführt, die aus verschiedenen Gründen am Arbeitsort selbst nicht erledigt werden können. Doch auch bei Fachausdrücken, deren Bedeutung einem eigentlich sofort einleuchtet, lauern einige Stolperfallen, denn es gibt viele arbeitsrechtliche Regelungen, die man besonders als Laie alle im Detail in der Regel nicht erfassen kann. Dies gilt etwa auch für die Dienstreise. Welche Regelungen gibt es hier? Wer zahlt beispielsweise die Kosten für eine Dienstreise? Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Welche Regelungen gelten in Zusammenhang mit der Arbeitszeit?
Jan Glitsch ist Anwalt für Arbeitsrecht und betreut mit seinem spezialisierten Team bundesweit unsere Mandanten in diesem Bereich.
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