Mein Sohn hat eine Unterhaltspfändung. Sein AG (Zeitarbeit) hat durch einen Fehler in der Buchhaltung zuerst zu wenig an den Gäubiger (Jugendamt) überwiesen und dann 2 Monate gar nicht. Nun forderte er durch eine Ausschlussklausel die nicht gezahlten Beträge, sowie die Differenz aus dem 3. Monat von meinem Sohn zurück. Der AG hat nun bei der Abrechnung für Juni eine Nachberechnung durchgeführt und den Lohn einbehalten. Ferner wurde ein Übertrag von Euro 948 auf den nächsten Lohn vorgenommen und ihm Euro 660 überwiesen. Mittlerweile wurde meinem Sohn fristgerecht ohne Begründung gekündigt, obwohl er arbeitsunfähig geschrieben war. Seinen Lohn Juli hat er derzeit auch noch nicht erhalten. Is

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