Muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?

Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. Dennoch werden bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses häufig Abfindungen gezahlt. Auf diese Weise kauft sich der Arbeitgeber im Grunde frei. Denn meistens reicht es nicht aus, den Arbeitnehmer einfach zu entlassen. Viele Arbeitnehmer wehren sich gegen die Kündigung und erheben Kündigungsschutzklagen. In der Folge kommt es zu langwierigen Prozessen vor den Arbeitsgerichten. Das Risiko, einen solchen Prozess zu verlieren, lässt sich für den Arbeitgeber meist nur schlecht kalkulieren. Der Arbeitnehmer ist durch zahlreiche Gesetze und eine in der Tendenz arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung umfassend geschützt. Nicht wenige Kündigungen stehen daher auf wackeligen Beinen.
Verliert der Arbeitgeber nach vielen Monaten den Rechtsstreit, darf der Arbeitnehmer wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Das betriebsinterne Ansehen des Chefs leidet, nicht selten entsteht der Eindruck von Durchsetzungsschwäche.
Außerdem muss der Arbeitgeber den erfolglos Gekündigten häufig auch noch für die Zeit bezahlen, in der er wegen der Kündigung nicht gearbeitet hatte. Da können schnell Lohnrückstände für mehrere Monate und sogar Jahre auflaufen. Es ist daher weitaus sicherer, dem Arbeitnehmer schon zu Beginn des Rechtsstreits einen bestimmten Betrag anzubieten und sich die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung zu ersparen.
Es werden sich aber auch Arbeitgeber finden, die aus Prinzip keine Abfindung zahlen wollen und sich nicht vor einer Kündigungsschutzklage fürchten. Gerade bei Angelegenheiten mit persönlichem Einschlag (Beleidigungen, Tätlichkeiten) oder bei Vermögensdelikten des Arbeitnehmers, wird der Arbeitgeber für gewöhnlich nicht zur Zahlung einer Abfindung zu bewegen sein.

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