In welchen Fällen darf abgemahnt werden?
Der Katalog an Abmahnungsgründen ist lang, die wohl praktisch relevantesten Beispiele finden Sie im Folgenden.
- Zu-Spät-Kommen sein
- Arbeitsverweigerung
- mangelhafte Arbeitsausführung
- Verspätete Anzeige einer Krankheit/verspätete Vorlage eines Attestes
- Beleidigungen und Tätlichkeiten im Betrieb
- Unfreundlichkeit gegenüber Kunden
- Nutzung von Internet/Telefon für private Zwecke
- Sexuelle Belästigung
- Mobbing
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