In welchen Fällen darf abgemahnt werden?

Der Katalog an Abmahnungsgründen ist lang, die wohl praktisch relevantesten Beispiele finden Sie im Folgenden.

  • Zu-Spät-Kommen sein
  • Arbeitsverweigerung
  • mangelhafte Arbeitsausführung
  • Verspätete Anzeige einer Krankheit/verspätete Vorlage eines Attestes
  • Beleidigungen und Tätlichkeiten im Betrieb
  • Unfreundlichkeit gegenüber Kunden
  • Nutzung von Internet/Telefon für private Zwecke
  • Sexuelle Belästigung
  • Mobbing
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