Was soll man tun, wenn man eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten hat?
Bei einer unberechtigten Abmahnung hat man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rücknahme. Diesen Anspruch kann man auch klageweise vor dem Arbeitgericht durchsetzen. Allerdings werden nur wenige Arbeitnehmer diesen Weg gehen, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht. Dass eine Klage die Arbeitsbeziehung belastet, liegt auf der Hand.
Dennoch will man auch nicht jede Ungerechtigkeit schlucken. Als Arbeitnehmer sollte man deswegen alles Mögliche tun, um seine Version des Vorfalls vorzubringen und für den „Notfall“ festzuhalten.
Wurden Sie ungerechtfertigt abgemahnt, ist es das Klügste, zunächst Beweise für Ihre Version zu sammeln. Reden Sie mit Kollegen, damit diese sich später noch an die Situation erinnern und evtl. als Zeugen benannt werden können. Vielleicht gibt es Schriftstücke, die Sie entlasten können? Bewahren Sie diese auf. Auch sollte man eine Abmahnung, deren Richtigkeit man anzweifelt, in keinem Fall unterschreiben.
Wurde die Abmahnung in die Personalakte aufgenommen, haben Sie ein Recht darauf, auch Ihre Sichtweise dort festzuhalten. Sie haben also ein Recht auf Gegendarstellung.
Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat? Schildern Sie diesem die Situation, möglicherweise kann er was für Sie tun.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und dagegen vorgehen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.