Welche Wirkung hat der Widerspruch des Betriebsrats?

Obwohl der Widerspruch des Betriebsrats eine Kündigung nicht verhindern kann, entfaltet er dennoch eine positive Wirkung. Denn für den Fall, dass

  1. der Betriebsrat der Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen hat,
  2. der Arbeitnehmer gegen diese Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhebt und
  3. verlangt, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiterbeschäftigt zu werden,

muss der Arbeitgeber dieses Verlangen erfüllen (§ 102 Abs. 5 BetrVG).

Wenn der Arbeitnehmer also nach Ausspruch der Kündigung weiterhin im Betrieb verbleiben möchte, kann ihm ein Widerspruch des Betriebsrats dazu verhelfen, die Zeit des Kündigungsschutzprozesses zu überbrücken und so die Ausgliederung und die Beschäftigungslosigkeit zu verhindern.

Allerdings darf der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen den Arbeitnehmer trotz eines Widerspruchs von der Arbeit freistellen, jedoch nur unter Fortzahlung des bisherigen Gehalts.

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