Darf eine Tätigkeit als Betriebsrat in das Arbeitszeugnis aufgenommen werden?

Nur wenn der Arbeitnehmer es wünscht. Ansonsten dürfen weder eine Betriebsratszugehörigkeit, noch gewerkschaftliche Aktivitäten des Arbeitnehmers in das Zeugnis aufgenommen werden. Das gilt auch für indirekte Formulierungen wie z.B.:

                „Er hat sich in hohem Maße für die Interessen der Arbeitnehmerschaft stark gemacht.“

 

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