Welche Note kann ein durchschnittlicher Arbeitnehmer beanspruchen?

Die durchschnittliche Zeugnisnote, auf die ein Arbeitnehmer einen Anspruch hat, ist ein Befriedigend, bzw. “zu unseren vollen Zufriedenheit.” Das gilt trotz des Umstands, dass heutzutage die meisten Zeugnisse mit den Noten sehr gut oder gut versehen werden. So entschied das Bundesarbeitsgericht erst Ende 2014 (Urteil vom 18. November 2014 – 9 AZR 584/13). Wer ein besseres Zeugnis beansprucht, muss besondere Leistungen nachweisen.

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