Krankengeld

Sehr geehrte Anwälte,
mein Arbeitsverhältnis wurde betriebsbedingt zum 31.10.2023 gekündigt. Ich habe mich leider in meiner letzten Urlaubswoche mit Corona angesteckt und wurde noch am 31.10.2023 bis 12.11.2023 krank geschrieben. Für diese Zeit habe ich von der Krankenkasse Krankengeld bezogen, da ich ja nicht arbeitslos bin. Seit dem 13.11.2023 bin ich wegen psychischer Belastung (Erstbescheinigung) krank geschrieben. Die Krankenkasse möchte jetzt nicht zahlen, da es sich um eine andere Diagnose handelt. Lt. deren Aussage wäre das Arbeitsamt für mich zuständig. Das kann aber doch nicht sein, da ich ja zu keinem Zeitpunkt gesund geschrieben war. Ich weiß jetzt schon, dass mich das Arbeitsamt wieder an die Krankenkasse verweisen wird. Leider steht jetzt Weihnachten vor der Tür und somit werde ich in den nächsten Tagen nichts erreichen können. Kann die Krankenkasse mir die Krankengeldzahlung verweigern?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

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