Wie ist die Lage bei Privattelefonaten/privater Internetnutzung?

Wer von seinem Arbeitsplatz aus private Telefonate führt oder zu eigenen Zwecken     im Internet surft, verhält sich vertragswidrig. Insbesondere enthält er dem Arbeitgeber seine Arbeitszeit vor, in der er die geschuldete Arbeitsleistung erbringen müsste. Früher, als die Verbindungskosten noch nicht über Flatrate-Tarife abgerechnet wurden, verursachte private Nutzung des Arbeitstelefons und/oder -computers zusätzliche Kosten. Dieser Aspekt dürfte heutzutage zu vernachlässigen sein. Der Fokus liegt also auf der Nicht-Erbringung der Arbeitsleistung.
Für die Tauglichkeit als Grund für eine Kündigung ist hier entscheidend, wie intensiv und häufig die Verstöße sind. Normalerweise muss der Arbeitgeber zunächst festlegen, was erlaubt ist, also in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine private Kommunikation erledigen kann. Alles was darüber hinausgeht, muss der Arbeitgeber abmahnen, bevor er eine Kündigung aussprechen kann. Wie fast überall gilt aber auch hier: krasse Ausnahmefälle, also eine besonders exzessive private Nutzung der Telekommunikation zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit kann zu einer fristlosen Kündigung führen.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert