In welcher Höhe muss der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlungskosten hinnehmen?

Der Arbeitgeber muss mindestens sechs Wochen pro Jahr einem kranken Arbeitnehmer das Entgelt fortzahlen. Für diesen Zeitraum haben die Zahlungen keinen Einfluss auf die Kündigung. Werden die sechs Wochen im Jahr überschritten, gibt es keine klaren Grenzen. Die Rechtsprechung schwankt. So wurden z.B. von einem Arbeitgericht 15 Tage Überschreitung als eine erhebliche wirtschaftliche Belastung angesehen, in anderen Fällen hingegen waren weitaus höhere Überschreitungen nicht für eine Kündigung ausreichend. Besondere Bedeutung kommt hier den Fehlzeiten in der Vergangenheit zu. Hier kann auch auf mehrere Jahre zurückgegriffen werden.

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