Was passiert nach Klageerhebung?

Ist die Klage eingereicht, hat man verschiedene Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt, dass die einmal gekündigten Arbeitnehmer nur selten in den Betrieb zurückkehren. Das ist mehr als verständlich, denn das Verhältnis ist gestört. Sehr vielen kommt es darauf an, einen lukrativen finanziellen Ausgleich zu erhalten, eine angemessene Abfindung. Die allermeisten Arbeitgeber zeigen sich in diesem Punkt kooperativ. Die Statistik beweist: in nur etwa 7 % aller arbeitsgerichtlichen Verfahren im Jahre 2013 mussten die Richter ein Urteil sprechen. In der ganz überwiegenden Anzahl der Streitigkeiten konnten sich die Beteiligten untereinander einigen. Sie schlossen einen sog. Vergleich. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer in der Regel auf die weitere Prozessführung, wofür ihm der Arbeitgeber einen bestimmten Geldbetrag zahlt. Wieviel man bei einem solchen Vergleich herausbekommt, ist Verhandlungssache. Je unsicherer die Position des Arbeitgebers, desto bessere Chancen hat der Arbeitnehmer. Bei der Wahl der richtigen Strategie hilft eine qualifizierte anwaltliche Unterstützung. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Seite.

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