Resturlaub bei Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

meinen derzeitigen Arbeitsplatz habe ich fristgemäß am 11.12.2022 zum Ende des Monats mit drei Monaten Kündigungsfrist gekündigt. Insgesamt habe ich bis Ende März 15,5 Tage Resturlaub, welche ich gerne im März genommen hätte. Heißt ab der zweiten Tageshälfte des 10.03.2023 bis 31.03.2023.

Mein AG möchte nicht, dass ich meinen Urlaubsanspruch in diesem Zeitraum abgelte, da es noch keine Person gibt, die meine Position übernehmen kann. Das Team besteht somit nur noch aus einer weiteren Person.

Meine Frage nun: Kann mir der AG vorschreiben, wann ich meinen Urlaub nehmen soll?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Selina Schiede

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