Was kann man tun, wenn die Aufträge ausbleiben?

Will Ihnen Ihr Auftraggeber keine neuen Aufträge mehr erteilen, kann es sich in Wirklichkeit um eine Kündigung handeln. Wenn Sie anhand der oben genannten Kriterien vermuten, dass Sie kein freier Mitarbeiter, sondern ein Scheinselbständiger sind, lohnt sich häufig eine Überprüfung der Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt. Auf diese Weise können Sie Ihre Arbeitnehmerrechte wahren, nämlich

  • Kündigungsschutz durchsetzen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu erhalten
  • Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung geltend machen
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