Wer sind arbeitnehmerähnliche Selbständige?

Arbeitnehmerähnliche Selbständige stehen irgendwo zwischen Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern. Sie werden im Wesentlichen wie Selbständige behandelt mit der Ausnahme, dass sie verpflichtet sind, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Während das bei Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber geschieht, sind arbeitnehmerähnliche Selbständige selbst für die Abführung verantwortlich.

Ob Sie auch ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger sind, können Sie anhand der folgenden Kriterien feststellen:

  • Ausübung selbständiger Tätigkeit (z.B. Journalist, Künstler, Lehrer und Erzieher, Handelsvertreter)
  • Auf Dauer für einen Arbeitgeber tätig (Dienst- oder Werkvertrag)
  • Sie selbst beschäftigen keine sozialversicherungspflichtigen Personen
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