Nach welcher Formel wird die Höhe des Urlaubsentgelts berechnet?

Der Gesamtarbeitsverdienst (brutto) für 13 Wochen wird mit der Anzahl der offenen Urlaubstage multipliziert. Die zusätzlichen Vergütungsbestandteile mit Einfluss wie z.B. Schichtzulagen, Verkaufsprämien u.ä. werden zu diesem Betrag addiert.
Das Ergebnis wird durch die Anzahl der Arbeitstage dividiert. Das Resultat ist dann das Urlaubsentgelt, welches dem Arbeitnehmer zusteht.

Beispiel:

Der Arbeitnehmer X wird zum 30. September entlassen und hat noch 12 Tage Urlaubsanspruch. Er arbeitete 5 Tage die Woche und verdiente 3.000 € brutto monatlich. Seine Verkaufsprovisionen beliefen sich in der Zeit insgesamt auf 2.200 €.

Juli         August        September

Grundgehalt          3.000  €       3.000  €       3.000 €

Verkaufsprovision    800 €           500 €           900 €
 

Damit verdient der Arbeitnehmer X in 13 Wochen 9.000 € Arbeitsentgelt zuzüglich 2.200 € Verkaufsprovision und damit insgesamt 11.200 €.
11.200 € (Gesamtverdienst) x 12 Urlaubstage / 65 Arbeitstage = 2.067,69 € Urlaubsentgelt.
Für zwölf nicht genommene Urlaubstage kann der Arbeitnehmer also 2.067,69 € Abgeltung verlangen.

 

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