Wie berechnet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung?

Bemessungszeitraum

Man orientiert sich bei der Berechnung des Abgeltungsanspruchs an dem Urlaubsentgelt, das der Arbeitnehmer beanspruchen kann. Für die Höhe des Urlaubsentgelts ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs maßgeblich (§ 11 BUrlG). Die Berechnung erfolgt anhand des durchschnittlichen Tagesverdienstes innerhalb dieses Bemessungszeitraums. Davon ausgenommen ist die extra Vergütung für Überstunden. Auch werden Krankheitstage und gesetzliche Feiertage nicht abgezogen.

Zusammensetzung der Summe

Die Vergütung des Arbeitnehmers setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Manche haben einen Einfluss auf die Berechnung des Urlaubsentgelts, andere wiederum nicht. Relevant sind immer die Vergütungsteile, die der Arbeitnehmer während des Bemessungszeitraums als Gegenleistung für seine Tätigkeit erhalten hat.

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Faktoren mit Einfluss,Faktoren ohne Einfluss
Arbeitsentgelt,”Einmalprämien ~~(z.B. Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld, Tantiemen, Umsatzprovisionen)”
Akkordlohn,Vermögenswirksame Leistungen
Verpflegungsbezüge,Spesen
Verdiensterhöhungen~~ (nicht die kurzfristigen),Überstundenvergütung
“Zulagen mit Bezug zur Tätigkeit~~ (z.B. Gefahren-, Auslands, Schicht-, Schmutzzulagen u.ä.)”,
“Verkaufsprämien~~ (nicht einmalige Prämien, die mit der laufenden Leistung nichts zu tun haben)”,
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