Unter welchen Voraussetzungen wird der Urlaub abgegolten?

1) Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Es spielt keine Rolle, wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Auch bei einer fristlosen unrechtmäßigen Kündigung des Arbeitnehmers oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags bleibt der Abgeltungsanspruch bestehen.

2) Anspruch auf Resturlaub

Es gibt im Moment der Beendigung noch einen offenen Urlaubsanspruch, der nicht verfallen ist.

3) Der Arbeitnehmer kann gerade wegen der Beendigung keinen Urlaub mehr nehmen (Kausalität)

Dass der Arbeitnehmer nicht mehr freigestellt wurde, darf seinen Grund allein in der Beendigung haben.

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann der Arbeitnehmer als Ersatz dafür, dass die Freistellung unmöglich ist, eine Abgeltung in Geld in Höhe des noch offenen Anspruchs erhalten.

 

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