Rettungskosten
Bei einem Verkehrsunfall ist jeder Beteiligte grundsätzlich zu eventuellen notwendigen Hilfeleistungen verpflichtet, um – je nach Lage der Dinge – Unfallopfern zu helfen (Erste Hilfe; Herbeirufen der Rettungskräfte) bzw. weiteren Schaden abzuwenden (Absichern der Unfallstelle). Besonders durch das Alarmieren von Polizei und Rettungsdienst, gegebenenfalls auch von Feuerwehr und Abschleppdiensten entstehen sogenannte Rettungskosten.



