Liegengebliebenes Fahrzeug abschleppen

Das Autofahren bzw. der Straßenverkehr birgt viele Gefahren. Es gibt unzählige, häufig unvorhergesehene Situationen, von denen ein erhöhtes Risiko für die Verkehrssicherheit ausgeht und die ein Horrorszenario für Kfz-Fahrer darstellen; dazu zählen zum Beispiel ein entgegenkommendes Fahrzeug auf der eigenen Spur (sogenannter Geisterfahrer) oder Aquaplaning oder Blitzeis und ein damit einhergehender kurzzeitiger Kontrollverlust über das Kfz. Aber auch scheinbar weniger schwerwiegende bzw. gefährliche Situationen können ein Risiko darstellen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, etwa ein liegengebliebenes Fahrzeug auf dem Standstreifen. Entsprechend ist es im Fall der Fälle unerlässlich, die jeweils erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das potentielle Verkehrsrisiko möglichst schnell zu beseitigen.

BVerfG-Urteil erhöht Erfolgschancen in Bußgeldverfahren

ie meisten Autofahrer kennen den Ärger über einen Bußgeldbescheid; insbesondere wenn die darin enthaltenen Sanktionen (Bußgeld, Punkte in Flensburg, Fahrverbot) “saftig” ausfallen wie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. In diesem Fall empfiehlt es sich besonders, mit Hilfe eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wesentlicher Bestandteil dabei ist die Akteneinsicht, durch die der Betroffene einen Einblick in das laufende Bußgeldverfahren gewinnen kann.

Bewohnerparkplatz und Bewohnerparkausweis

Immer mehr Menschen zieht es in die Stadt – die Folge: ein überfüllter Wohnungsmarkt und Wohnungsknappheit, die es schwer machen, eine Wohnung zu finden. Hat man dann nach mehr oder weniger langer Suche endlich die eigenen vier Wände gefunden, taucht das nächste Problem auf: wo das Auto parken? Denn da auch immer mehr Menschen mindestens ein Fahrzeug besitzen, werden die Straßen immer voller und Parkplätze Mangelware – schließlich hat nicht jede Wohnung oder jedes Haus bzw. Grundstück einen eigenen Parkplatz oder eine eigene Garage.

Handyverbot während der Arbeit

Telefonieren, Sprachnachrichten verschicken, E-Mails schreiben, im Internet surfen, ja sogar Bankgeschäfte tätigen, Online-Einkäufe erledigen oder von unterwegs aus zu Hause schon einmal die Heizung anstellen – die Funktions- und Nutzungsmöglichkeiten eines Handys bzw. Mobiltelefons sind in der heutigen Zeit – nicht zuletzt durch technische Möglichkeiten und Raffinessen wie etwa die Vernetzung mit verschiedenen elektronischen Geräten – nahezu grenzenlos. Verständlich, dass es da mitunter schwer fällt, das Handy bzw. Smartphone aus der Hand zu legen – das gilt nicht nur für das eigene Zuhause, wo es nicht der Rede wert ist, wie lange und wie oft man vor dem Smartphone “hängt”. Vielmehr wirkt die Versuchung, das Handy zu nutzen, auch auf der Arbeit.