Handyvertrag und Insolvenz – Das gilt es zu wissen

Darf ich meinen Handyvertrag während der Insolvenz behalten?

Oft erreicht uns von unseren Mandanten die Frage, ob man seinen Handyvertrag bei einem Insolvenzverfahren behalten darf. Denn richtig ist: Ein Insolvenzverwalter kann bei einer Insolvenz sogenannte “Dauerschuldverhältnisse” kündigen. Auch handeln Insolvenzverwalter nicht immer zum Wohle des Schuldners. Wie verhält es sich also um Handyverträge bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens?

  • Grundsätzlich kann ein Handyvertrag auch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ganz normal weiter geführt werden. Ausnahmen sind denkbar, wenn der monatlich geschuldete Betrag besonders hoch ist, denn:
  • Es kommt stets darauf an, ob zu erwarten ist, dass der Schuldner den monatliche geschuldeten Betrag mit seinem unpfändbaren Einkommen bezahlen kann (Berechnen Sie den Betrag ganz einfach hier). Hat der Insolvenzverwalter hier Zweifel, kann er eine Kündigung in Erwägung ziehen. Bei günstigeren Handyverträgen stellt dies nahezu nie ein Problem dar.
  • Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass der Handyanbieter selbst den Vertrag kündigt. Manche Anbieter behalten sich dies im Vertrag oder den AGB vor. Das ist besonders dann der Fall, wenn der Schuldner bei seinem Anbieter bereits Schulden angehäuft hat.

Worauf es hier im Einzelfall ankommt und alle weiteren Informationen rund um die Frage “Handyvertrag und Insolvenz” finden Sie hier:

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wird ein Handyvertrag wegen Insolvenz gekündigt?

Hierbei ist erst einmal zu unterscheiden, ob von der Kündigung durch den Insolvenzverwalter (also von Ihrer Seite) oder von der Kündigung durch den Anbieter (also von Seiten des Gläubigers) die Rede ist:

Kündigung des Handyvertrags durch den Insolvenzverwalter

In der Regel ist nicht davon auszugehen, dass der Handyvertrag des Schuldners bei Eintritt in die Insolvenz gekündigt wird. Der Insolvenzverwalter (auch “Treuhänder genannte”) hat im Rahmen der Insolvenz zwar ein Sonderkündigungsrecht für Dauerschuldverhältnisse – jedoch macht er hiervon bei Handyverträgen eher selten Gebrauch. Denn seiner Entscheidung liegt in der Regel ein einfacher Grundsatz zugrunde:

Kann der Schuldner den Vertrag mit seinem unpfändbaren Einkommen bezahlen, ohne dass eine erneute Verschuldung zu befürchten ist, darf der Handyvertrag weiter laufen.

Den bei Ihnen (un-)pfändbaren Betrag können Sie hier kinderleicht berechnen

Aus diesem Grundsatz folgt, dass in aller Regel ein Handyvertrag unberührt bleibt. Ausnahmen sind dann denkbar, wenn ein Geringverdiener einen besonders teuren Vertrag hat, dessen Kosten in keiner Relation zu seinem verfügbaren Einkommen stehen oder wenn gerade keine Flatrate abgeschlossen wurde, jedoch monatlich hohe Verbindungskosten anfallen.

TIPP VOM FACHANWALT: Wenn Sie bemerken, dass immer weniger vom monatlichen Einkommen übrig bleibt, schauen Sie insbesondere auf Ihren Handyvertrag. Verursacht er hohe Kosten, kündigen Sie ihn zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Billiganbieter ermöglichen günstige Verträge, die die meisten Grundbedürfnisse abdecken. Teure Handyverträge sind demgegenüber viel häufiger ein Schuldenfaktor, als man denken mag. Auch Prepaid-Verträge sind ein guter Ausweg. Von Handy-Versicherungen ist meist auch abzuraten.

Die meisten Schuldner sollten also mit Ihrem Handyvertrag bei einer Insolvenz weiter so verfahren dürfen, wie bisher. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie Schulden bei Ihrem Anbieter haben:

Kündigung des Handyvertrags durch den Anbieter

Es kann jedoch passieren, dass der Vertragspartner selbst den Handyvertrag kündigt. Dies tut er in der Regel, wenn sich Schulden angehäuft haben. Es wird ihm, wie auch dem Insolvenzverwalter, insbesondere darum gehen, ob der Schuldner den Betrag weiter entrichten kann. Wenn also bisher keine Schulden angehäuft wurden, sollte auch dies unbedenklich sein.

Wurden jedoch bereits Schulden durch den Handyvertrag beim Anbieter angehäuft, kann eine Kündigung durchaus in Frage kommen. Häufig kündigen diese den Vertrag dann jedoch ohnehin bereits vor Beginn der Insolvenz.

Das liegt daran, dass die meisten Anbieter in ihren Verträgen oder in deren AGB ein Kündigungsrecht für diesen Fall vorgesehen haben, von dem sie dann auch Gebrauch machen.

Kann ich einen neuen Handyvertrag während der Insolvenz abschließen?

Bild von HandyWas gilt jedoch hinsichtlich eines Neuvertrags während der Insolvenz? Grundsätzlich ist der Abschluss eines neuen Handyvertrags auch während der Insolvenz möglich (genauer: während der sogenannten Wohlverhaltensperiode). Das liegt daran, dass ein Schuldner frei über sein unpfändbares Einkommen verfügen können soll.

Andererseits ist derjenige, der eine Insolvenz durchläuft, jedoch auch gehalten, keine neuen Schulden zu machen. Auch hier gilt also: ein besonders teurer Handyvertrag sollte keinesfalls abgeschlossen werden.

TIPP VOM FACHANWALT: Gehen Sie bei einem Neuvertrag während der Wohlverhaltensperiode lieber auf “Nummer Sicher”: Kontaktieren Sie hierzu Ihren Insolvenzverwalter (Name und Kontaktdaten finden Sie auch dem Eröffnungsbeschluss Ihres Insolvenzverfahrens) und holen Sie sich dessen Einschätzung ein. Wenn der Insolvenzverwalter keine Einwände hat, haben Sie “grünes Licht”.

Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass ein Handyanbieter im Rahmen einer Bonitätsprüfung von Ihrer Insolvenz erfährt. Dann kann man kaum damit rechnen, dass der Vertrag auch zustande kommt.

Es gibt jedoch inzwischen auch viele Anbieter, die einen Handyvertrag trotz laufenden Insolvenzverfahrens abschließen. Bei solchen Anbietern sollten Sie jedoch unbedingt auf das “Kleingedruckte” achten. Denn wie auch bei vielen “Krediten trotz Schufa” verbergen sich oftmals weitere Kostenfallen hinter dem zunächst sehr verlockenden Angebot.

Teure Handys in der Insolvenz

Vorsicht ist auch geboten bei besonders teuren Handys. Wenn Sie ein solches Handy besitzen, kann es sein, dass dieses im Rahmen eines Insolvenzverfahrens der Insolvenzmasse zufließt. Im konkreten Fall wird es dann also versteigert und der Erlös kommt den Gläubigern zu.

Wenn Sie sich also bereits in einer finanziell bedrohlichen Situation befinden, sollten Sie natürlich auch eher zu einem günstigeren Modell greifen. Dieses ist dann mit größter Sicherheit unpfändbar!

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Wir bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung zur Ihrer Schuldensituation an. Unsere Experten widmen sich dabei Ihrer Situation und erklären Ihnen, welche Schritte Sie am besten einleiten sollten, um die Schuldenspirale zu beenden.

All dies bieten wir im Rahmen der Erstberatung völlig unverbindlich an. Zögern Sie also nicht, an uns heranzutreten. Wir beraten Sie dann in der Regel noch am selben Tag oder vereinbaren einen Termin mit Ihnen.

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2 Kommentare
  1. Klaus Peter H.
    says:

    Kündigung durch Telekom Handy Vertrag, da ich seit 2016 in privatinsolvenz bin und Telekom mir trotzdem überteuerte Verträge abgeschlossen haben, ohne Schufa Auskunft (hohe Kosten) haben Sie mir fristlos gekündigt und Schadensersatz gefordert. Wie soll ich mich verhalten, da Inkasso eingeschaltet wurde . Für eine konkrete Antwort ihrerseits wäre ich dankbar Mit freundlichen Grüßen Harzbecker

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr H.,

      vielen Dank für Ihre Frage, der wir einen extra Artikel Handyvertrag und Insolvenz – Das sollten Sie wissen gewidmet haben. Falls nach Lektüre noch Unklarheiten bestehen, stellen Sie Ihre Frage gern unter dem Beitrag.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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