Darf ich meinen Handyvertrag während der Insolvenz behalten?
Oft erreicht uns von unseren Mandanten die Frage, ob man seinen Handyvertrag bei einem Insolvenzverfahren behalten darf. Denn richtig ist: Ein Insolvenzverwalter kann bei einer Insolvenz sogenannte “Dauerschuldverhältnisse” kündigen. Auch handeln Insolvenzverwalter nicht immer zum Wohle des Schuldners. Wie verhält es sich also um Handyverträge bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens?
- Grundsätzlich kann ein Handyvertrag auch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ganz normal weiter geführt werden. Ausnahmen sind denkbar, wenn der monatlich geschuldete Betrag besonders hoch ist, denn:
- Es kommt stets darauf an, ob zu erwarten ist, dass der Schuldner den monatliche geschuldeten Betrag mit seinem unpfändbaren Einkommen bezahlen kann (Berechnen Sie den Betrag ganz einfach hier). Hat der Insolvenzverwalter hier Zweifel, kann er eine Kündigung in Erwägung ziehen. Bei günstigeren Handyverträgen stellt dies nahezu nie ein Problem dar.
- Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass der Handyanbieter selbst den Vertrag kündigt. Manche Anbieter behalten sich dies im Vertrag oder den AGB vor. Das ist besonders dann der Fall, wenn der Schuldner bei seinem Anbieter bereits Schulden angehäuft hat.
Worauf es hier im Einzelfall ankommt und alle weiteren Informationen rund um die Frage “Handyvertrag und Insolvenz” finden Sie hier:
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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