Kann ich eine Abfindung erhalten, ohne gegen die Kündigung zu klagen?

Die Abfindung im Aufhebungsvertrag

Eine Trennung kann man auch friedlich gestalten. Im Arbeitsverhältnis ist dabei ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvereinbarung genannt) das erste Mittel der Wahl. So wie man einen Arbeitsvertrag schließt, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen, so kann man sich auch in einem Aufhebungsvertrag darauf einigen, dieses Verhältnis einvernehmlich aufzulösen. Bestenfalls gegen Zahlung einer Abfindung. Es gibt aber auch viele andere Punkte, die in einem Aufhebungsvertrag geregelt werden können. Man denke nur an die Freistellung, die Wettbewerbsverbote oder die noch zu leistende Vergütung (Provisionen, Überstunden u.a.)

Geht man mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages ein Risiko ein?

Beim Abschluss eines Abfindungsvertrages sollte man als Arbeitnehmer auf der Hut sein. Bei einem Aufhebungsvertrag gelten die Kündigungsschutzvorschriften nicht, was für den Arbeitgeber einen enormen Vorteil bietet. Denn ist das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, kann nur in seltensten Fällen auf die Hilfe des Gerichts zurückgegriffen werden. Dabei kann es sehr gut sein, dass der Arbeitgeber Ihnen gar nicht hätte kündigen können. Es wird also meistens einen Grund geben, warum der Arbeitgeber „freiwillig“ auf den Arbeitnehmer zugeht und ihm Geld für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anbietet.

Was soll ich also tun, wenn der Arbeitgeber mir einen Aufhebungsvertrag vorlegt?

Unterschreiben Sie ihn erstmal nicht. Das ist in den meisten Situationen ein guter Ratschlag. Räumen Sie sich Bedenkzeit ein. Lassen Sie den Vertrag durch einen Anwalt prüfen. Gerne können Sie dabei auf unsere Expertise zurückgreifen. Selbst wenn Sie anschließend einer Beendigung nicht entgehen können oder wollen, lässt sich mit einer klugen Verhandlungsführung meist eine höhere Abfindung „herausholen.“ Sie müssen bedenken: In der Regel legt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vor, weil er keine Lust auf einen Kündigungsschutzprozess hat. Er weiß, dass Sie die auch nicht haben.
Manchmal ist das unterbreitete Angebot fair und man sollte es annehmen. Häufig werden aber die Drucksituation und die Angst vor einer Kündigung ausgenutzt, um den Arbeitnehmer mit einem Betrag abzuspeisen, der eindeutig zu gering ist. Auch andere Regelungen sind dann nicht immer im Sinne des Arbeitnehmers.
Wenn man sich als Arbeitnehmer für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages entschließt, sollte man sich im Klaren sein, dass man eine starke Position aufgibt. Möglicherweise wäre man gar nicht kündbar. Auch muss man steuerliche Konsequenzen bedenken und das evtl. Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I. Daher sollte man die Pros und Contras gut abwägen. Sicherlich gibt es viele Situationen, in denen sich mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages viel Stress und Ärger vermeiden lassen. Es empfiehlt sich aber, bei der Aushandlung und Abschluss eines Aufhebungsvertrages auf anwaltliche Hilfe zurückzugreifen, um seine Rechte zu wahren. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Mir wurde schon gekündigt, kann ich trotzdem einen Vertrag schließen, um eine Abfindung zu bekommen?

Auch das ist möglich. Dann handelt es sich um einen Abwicklungsvertrag. Der Unterschied zu einem Aufhebungsvertrag ist, dass hier eine Kündigung bereits ausgesprochen wurde oder aber das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf einer bestimmten Frist enden soll. Das Verhältnis ist also angespannter, die Zeit (denken Sie an die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage) drängt.

Was genau wird in einem Abwicklungsvertrag vereinbart?

Da die Kündigung schon in der Welt ist, soll und kann der Abwicklungsvertrag nur noch ihre Folgen regeln. Der Arbeitgeber möchte von dem Arbeitnehmer, dass er die Kündigung akzeptiert und keine Kündigungsschutzklage erhebt.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber u.a. dazu, eine Abfindung in bestimmter Höhe zu zahlen. Der Arbeitnehmer kann sich aber auch weitere Vorteile gewähren lassen, so z.B. eine bestimmte Beurteilung im Arbeitszeugnis oder die Zusicherung einer Freistellung. Hier ist das gleiche möglich wie in einem Aufhebungsvertrag.
So sind auch die Probleme bei dem Abschluss eines Abwicklungsvertrages denjenigen des Aufhebungsvertrags sehr ähnlich. Die Wirksamkeit einer etwaigen Kündigung ist zweifelhaft, der Arbeitgeber will die Risiken einer Kündigungsschutz- oder Entfristungsklage vermeiden. Deswegen muss man als Arbeitnehmer stets bedenken, dass mit dem Abschluss eines Abwicklungsvertrages Rechte aufgegeben werden. Dies sollte für gewöhnlich nicht ohne eine angemessene Entschädigung geschehen. Lassen Sie sich vor diesem wichtigen Schritt beraten.

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