Wie erhalte ich eine Abfindung im Wege einer Klage?

Haben Sie eine Kündigung erhalten, mit der Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie dagegen klagen, um Ihre Chancen auf eine Abfindung zu wahren. Als Arbeitnehmer hat man ab Zugang des Kündigungsschreibens drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Läuft diese Frist ab, wird die Kündigung wirksam – eine Abfindung kann man dann in aller Regel vergessen.

Es ist allerdings noch lange nicht genug, einen Schriftsatz beim Gericht einzureichen. Zwar ist dann das Formale getan, ob man sich selbst tatsächlich adäquat verteidigen kann, ist eine andere Frage. Es gibt viele Situationen, in denen man sich die Dienste eines Anwalts sparen kann, eine Prozessführung gehört für gewöhnlich nicht dazu.

Wie geht es nach der Einreichung der Klage weiter?

Ist die Klage eingereicht, wird im nachfolgenden Prozess die Rechtmäßigkeit der Kündigung geprüft. Sehr viele Entlassungen sind mit Fehlern behaftet, die zu ihrer Unwirksamkeit oder Sozialwidrigkeit führen können. Meistens lohnt es sich, die Kündigungen darauf kontrollieren zu lassen.
Alle Erfahrungswerte zeigen: je unsicherer der Arbeitgeber mit der Kündigung im Sattel sitzt, desto besser sind die Aussichten auf eine angemessene Abfindung. Hat man einmal die Argumente ausgetauscht und ist man daraufhin zu dem Schluss gekommen, man möchte lieber nicht auf dem Gerichtswege weitermachen (darauf wirkt auch der Richter hin), so spricht man über einen Vergleich. Gerade in Prozessen vor dem Arbeitsgericht vergleicht man sich schnell, häufig und gerne. Hier ist vieles Verhandlungssache. Wer die stärkere Position hat, wird auch bessere Ergebnisse erzielen. Man sollte immer versuchen, dem Arbeitgeber argumentativ auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei kann der Rechtsanwalt eine große Hilfe sein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

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