Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

Wie lang die Kündigungsfrist in Ihrem Fall ist, folgt in erster Linie aus Ihrem Arbeitsvertrag oder ggf. dem Tarifvertrag. Schweigen die Verträge dazu, kommen die gesetzlichen Kündigungsfristen zum Zuge.  Es gilt der § 622 Absatz 1 und 2 BGB:

Alle Arbeitsverhältnisse, die weniger als zwei Jahre bestanden haben, können mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Zu beachten ist schließlich, dass bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer die Zeiten nicht berücksichtigt werden, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen.

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