Muss ich die Abfindung versteuern?

Steuerrechtlich werden Abfindungen wie außerordentliche Einkünfte behandelt. Sie unterliegen daher vom Prinzip her der Lohnsteuer. Wie auch bei übrigen Lohnsteuern, ist es die Pflicht des Arbeitgebers, die auf die Abfindung entfallenden Lohnsteuern zu berechnen, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie darüber eine Lohnabrechnung.

Problem: Steuerprogression

Laut einer Studie aus dem Jahre 2008, wird durchschnittlich eine Abfindung in Höhe von 12.000 Euro gezahlt. Bei größeren Unternehmen überschreitet die Abfindungshöhe ganz häufig die 20.000 Euro Marke. So kann es dazu kommen, dass mit dem Erhalt einer Abfindung das Jahreseinkommen plötzlich stark ansteigt. Das wiederum hat im Regelfall die Einordnung in einen anderen Steuertarif zur Folge.

Lösung: Fünftelregelung

Diese einmalige Addition (Jahreseinkommen + Abfindung) wird steuerrechtlich als ein Sonderfall behandelt. § 34 Absatz 1, Satz 1, 2 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG) sieht daher für solche Ausnahmefälle eine Privilegierung des Steuerpflichtigen vor. Mithilfe einer sogenannten Fünftelregelung wird die Steuerlast verringert.

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