Schritt 1 – Die Klageerhebung

Es beginnt alles mit der Klageschrift. Normalerweise reichen wir diese nach Prüfung der Erfolgsaussichten für unseren Mandanten ein. In dieser Klageschrift bezeichnen wir genau die ausgesprochene Kündigung und beantragen festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht beendet wurde. Häufig kommt es vor, dass gleichzeitig auch andere Ansprüche geltend gemacht werden, z.B. der Anspruch auf Urlaubsabgeltung, die Einforderung von ausstehendem Lohn oder auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses.
Es ist wichtig, die Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Häufig kommen mehrere Gerichte in Frage, zwischen denen ein Arbeitnehmer aussuchen kann. In aller Regel fällt die Entscheidung auf das Arbeitsgericht am Wohnort.

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