Wie sind die Interessen des Arbeitnehmers geschützt?
Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet für den Arbeitnehmer einen schweren Einschnitt. Aus diesem Grund fordern die Gerichte auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung verhältnismäßiges Vorgehen. In diesem Sinne (man denke an den ultima ratio Grundsatz) wird das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an Weiterbeschäftigung abgewogen. Hier kommen alle Umstände des Einzelfalls auf die Waage. Wichtige Faktoren sind dabei z.B. die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Art der Beschäftigung, bisheriges Verhalten, aber auch soziale Aspekte wie Lebensalter, Familiensituation, Unterhaltspflichten, Erkrankung oder Behinderung und vieles mehr. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise versucht, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen, kann sich das positiv zu seinen Gunsten auswirken. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber an dem Verstoß eine Mitschuld trägt.
Hier ist vieles eine Frage des Einzelfalls und der richtigen Strategie.
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