Schritt 3 – Der Kammertermin

Bis zu einem Kammertermin können einige Monate vergehen. Das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich.
Im Kammertermin findet die streitige Verhandlung statt. Hier sind alle drei Richter anwesend. Neben dem Vorsitzenden aus dem Gütetermin sitzen dann zwei ehrenamtliche Richter, einer von der Arbeitgeber- der andere von der Arbeitnehmerseite.
Im Kammertermin sind alle Schriftsätze schon ausgetauscht, der Arbeitgeber hat auf die Klage erwidert, daher ist die Sachlage mehr oder weniger klar. Die Richter konnten die Angelegenheit bereits rechtlich beurteilen und sich ein vorläufiges Urteil bilden.
Zunächst wird aber auch im Kammertermin versucht, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einem Vergleich zu bewegen.
Auch wir haben zu diesem Zeitpunkt die Lage mit unseren Mandanten besprochen und können anhand der Klageerwiderung des Arbeitgebers die Situation präziser einschätzen. Daher sprechen wir schon vor dem Kammertermin eine Empfehlung aus, ob und in welcher Höhe man eine Abfindung akzeptieren sollte.
Kommt eine Einigung nicht zustande, wird der Prozess fortgeführt. Jetzt kann es noch sein, dass bestimmte Tatsachen zwischen den Parteien streitig sind. Dann kommt es zu einer Beweisaufnahme. Auf deren Grundlage können die Richter den Streit meistens entscheiden. Wenn das nicht der Fall ist, wird ein neuer Kammertermin bestimmt. Anderenfalls ergeht ein Urteil. Wie dieses Urteil ausfällt, erfahren die Parteien später, nachdem ihnen das Protokoll der Verhandlung zugestellt worden ist.
Wenn eine Partei ganz oder teilweise verloren hat, steht ihr in der Regel die Möglichkeit der Berufung zu. Auch darüber beraten wir unsere Mandanten umfassend.

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