Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei einer Kündigung?
Wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert, muss dieser ausnahmslos vor jeder Kündigung angehört werden. Wenn die Anhörung unterbleibt, ist die Kündigung unwirksam (§ 102 Abs. 1, S. 3 BetrVG)
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