Wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert, muss dieser ausnahmslos vor jeder Kündigung angehört werden.Wenn die Anhörung unterbleibt, ist die Kündigung unwirksam (§ 102 Abs. 1, S. 3 BetrVG)
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Ilja Ruvinskijhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngIlja Ruvinskij2015-02-05 19:23:262015-02-05 19:23:26Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei einer Kündigung?
0Kommentare
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!