Gilt der Vorrang der Abmahnung auch für eine außerordentliche Kündigung?

Es kommt darauf an. Bei besonders schwerwiegenden Verfehlungen, kann eine Abmahnung entbehrlich sein. Es muss sich allerdings um grobe Verstöße handeln, bei denen der Arbeitnehmer von vornherein keine Akzeptanz durch den Arbeitgeber erwarten durfte.
Im Übrigen gilt der Vorrang der Abmahnung auch für eine außerordentliche Kündigung. Eine Abmahnung kann selbst bei einem Vermögensdelikt wie Diebstahl oder Betrug erforderlich bleiben. Jedenfalls dann, wenn es sich um eine geringwertige Sache handelte, der Mitarbeiter über mehrere Jahre im Betrieb beschäftigt war und sich während dieser Zeit nichts zu Schulden hat kommen lassen. Aber auch hier ist vieles eine Sache des Einzelfalls. Bei einer besonders dreisten Begehungsweise kann auch auf eine Abmahnung verzichtet werden.
Fällt der Betrieb in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages, lohnt es sich meistens da einen Blick reinzuwerfen. Es kommt nämlich vor, dass sich auch dort Regelungen zum Erfordernis einer Abmahnung befinden.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert