Was muss ich tun, wenn ich eine verhaltensbedingte Kündigung ohne eine vorherige Abmahnung erhalten habe?

Ist die Kündigung einmal in der Welt, so muss man schnell handeln und dagegen klagen. Zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat man lediglich drei Wochen Zeit. Unternimmt man innerhalb dieser Frist nichts, wird es keine Rolle mehr spielen, ob die Kündigung rechtlich zulässig gewesen ist. Der Zug ist dann abgefahren.

Wurde Ihnen wegen einem Vergehen auf der Arbeit ohne Abmahnung gekündigt, sollten Sie in den allermeisten Fällen die Kündigung durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Dabei wollen wir Ihnen gerne unsere Dienste anbieten. Für eine schnelle Kontrolle weisen wir auf unseren Kündigungscheck hin

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