Welche Informationen braucht der Betriebsrat bei einer betriebsbedingten Kündigung?

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über folgende Dinge informieren:

  • welche inner- oder außerbetrieblichen Gründe machen die Arbeitskraft des Arbeitnehmers entbehrlich? Dabei reichen stichwortartige Angaben wie z.B. „Umsatzrückgang“ nicht aus. Es bedarf einer gründlichen Darlegung der relevanten Faktoren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat seinen Entscheidungsprozess nachvollziehbar zu erläutern. Es muss deutlich werden, warum genau der Arbeitsplatz des zu kündigenden Arbeitnehmers entfallen soll.
  • ob es keine Möglichkeit gibt, den Arbeitnehmer an einer anderen Stelle im Unternehmen zu beschäftigen?
  • ob die Sozialdaten des Arbeitnehmers hinreichend berücksichtigt wurden. Hier muss der Arbeitgeber detaillierte Angaben zu der Person des Arbeitnehmers machen (Alter, Dauer der Beschäftigung, Familienstatus, Unterhaltspflichten u.ä.). Außerdem erfordert eine ordnungsgemäße Anhörung, dass dem Betriebsrat auch die Sozialdaten vergleichbarer Arbeitnehmer mitgeteilt werden. Auf diese Weise kann der Betriebsrat nachvollziehen, wie der Arbeitgeber die Sozialauswahl durchgeführt hat und ob diese fehlerfrei erfolgte.
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