Welche Informationen braucht der Betriebsrat bei einer verhaltensbedingten Kündigung?

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über folgende Dinge informieren:

  • welcher Verstoß stellt den Grund für die Kündigung dar? Der Vorfall ist in allen bekannten Details zu erörtern. Entlastende Umstände (ein Zeuge bestätigt den Vorwurf nicht) dürfen nicht verschwiegen werden.
  • wurde der Arbeitnehmer zuvor wegen vergleichbaren Verfehlungen abgemahnt? Hier sind genaue Angaben zu dem Inhalt der Abmahnungen notwendig.
  • wie hat sich der Arbeitnehmer zu dem Vorfall geäußert? Wurde er dazu befragt? Dazu zählen ebenfalls die Einlassungen des Arbeitnehmers zu der (n) vorangegangenen Abmahnung (en).
  • warum statt der Kündigung nicht ein milderes Mittel (etwa Versetzung) in Betracht kommt.
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