Darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?

In Arbeitsverträgen findet sich häufig eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit nur nachgehen darf, wenn der Arbeitgeber das genehmigt. Eine solche Klausel beschneidet aber den Arbeitnehmer in seinen Rechten und dürfte deswegen unzulässig sein. Wirksam ist allerdings eine Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Nebenbetätigung anzeigen muss.
Auch darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jegliche Konkurrenztätigkeit verbieten – dafür bedarf es noch nicht einmal einer gesonderten Vereinbarung. Im Hinblick auf die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes darf der Arbeitgeber auch eine übermäßige Nebentätigkeit verbieten. Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber ein schützenswertes Interesse daran, dass das Hauptarbeitsverhältnis nicht durch eine anderweitige Tätigkeit des Arbeitnehmers belastet wird.

Unzulässig sind allerdings absolute Nebentätigkeitsverbote. Solche Klauseln benachteiligen den Arbeitnehmer unangemessen und sind daher in unwirksam.

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