Wann wird der Arbeitnehmer durch eine Klausel unangemessen benachteiligt?

Neben explizit verbotenen Klauseln (§§ 308, 309 BGB) existiert auch für das Arbeitsrecht ein allgemeines Verbot unangemessener Benachteiligung (§ 307 BGB). Verstößt eine arbeitsvertragliche Klausel gegen ein solches Verbot, ist sie unwirksam. Insbesondere dürfen Klauseln nicht dem wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung zuwiderlaufen. Außerdem dürfen Klauseln nicht die ordnungsgemäße Durchführung des Arbeitsvertrages gefährden, weil sie die vertragstypischen Rechte und Pflichten einschränken.
Bei der Bestimmung einer unangemessenen Benachteiligung müssen die konkreten Positionen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers umfassend gewürdigt werden.

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