Wann verstößt eine Klausel gegen das Transparenzgebot?

Arbeitsvertragliche Klauseln müssen klar und verständlich formuliert sein. Dem Arbeitnehmer sollte stets bewusst sein, welches Verhalten von ihm erwartet wird und welche Folgen bestimmte Verstöße haben können. Klauseln dürfen nicht so gefasst sein, dass ein Arbeitnehmer durch die Formulierung davon abgehalten wird, seine Rechte wahrzunehmen. Dabei ist das Verständnis eines durchschnittlichen Arbeitnehmers maßgeblich.

Sieht beispielsweise der Arbeitsvertrag für den Fall von Konkurrenztätigkeit eine Vertragsstrafe bis zu 20.000 € vor und werden die möglichen Verstöße einzeln aufgezählt, liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor. Denn für den Arbeitnehmer bleibt unklar, welcher Verstoß mit welcher Strafe belegt wird.

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