Was gehört zum Inhalt eines Arbeitsvertrages?
Es gibt eine Reihe von Bestimmungen, die sich in jedem Arbeitsvertrag wiederfinden sollten. Durch das Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) wird der Arbeitgeber sogar verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Vertrag zu übergeben, der folgende Angaben bzw. Regelungen enthält:
- Name und die Anschrift der Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer
- Arbeitsort bzw. Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
- kurze Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit
- Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts (Gehalt plus Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen u.ä.)
- Arbeitszeit
- Urlaubsdauer
- Kündigungsfristen
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
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