Was gehört zum Inhalt eines Arbeitsvertrages?

Es gibt eine Reihe von Bestimmungen, die sich in jedem Arbeitsvertrag wiederfinden sollten. Durch das Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) wird der Arbeitgeber sogar verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Vertrag zu übergeben, der folgende Angaben bzw. Regelungen enthält:

  1. Name und die Anschrift der Vertragsparteien
  2. Beginn des Arbeitsverhältnisses
  3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer
  4. Arbeitsort bzw. Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann
  5. kurze Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit
  6. Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts (Gehalt plus Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen u.ä.)
  7. Arbeitszeit
  8. Urlaubsdauer
  9. Kündigungsfristen
  10. Hinweis auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

 

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