Arbeitszeugnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 28.08.20 wurde mir mitgeteilt, dass mein bis zum 15.09.20 befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Daraufhin wurde die Fa. dreimal schriftlich aufgefordert mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen (28.10.20, 22.12.20 und 20.01.21).
Am 18.02.21 wurde dann endlich ein Zeugnis ausgestellt. Leider enthielt das Zeugnis sowohl formelle als auch Schreibfehler. Am 15.04.21 wurde deshalb ein Zeugnisentwurf an die Firma gesandt, mit der Bitte um Neuausstellung.
Am 30.04.21 wurde dieses nochmals mit einer Frist bis zum 15.05.21 angemahnt. Leider ohne Erfolg. Auf Stellenangebote, bei denen komplette Bewerbungsunterlagen bzw. aktuelle Zeugnisse gefordert werden, kann ich seit über acht Monaten nicht reagieren. Ausreden bei Fragen nach dem Zeugnis zu finden wird langsam schwierig.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich und mit welchen Kosten müsste ich rechnen? Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Pietrowski

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