Beschluss vom Vollstreckungsgericht über § 850k ZPO

Hallo, Ich habe Ende April mein Gehalt und zudem Urlaubsgeld erhalten, nach kurzem Telefonat mit dem zuständigen Vollstreckungsgericht habe ich alles per Fax und die dazugehörigen Unterlagen an das Vollstreckungsgericht übermittelt, das war auch alles in Ordnung und gestern kam der Beschluss bis zu welcher Summe nun einmalig der P-Kontofreibetrag erhöht werden darf , dieses habe ich nochmals extra an die Bank per Fax übermittelt obwohl das Gericht diesen Beschluss auch der Bank hat zukommen lassen ,heute kurzes Telefonat mit der Bank zwecks Bearbeitungsfortschritt und da höre ich es würde ein Gläubiger fehlen bzw der dazugehörige Beschluss ,nach Nachfrage kam dort exakt vor 2 Tagen ein neuer Gläubiger ins Spiel mit einer weiteren Pfändung von dem auf Antragsstellung keiner was wusste , ist das jetzt echt rechtens das ich das Geld nicht Ausgezahlt bekomme ? Obwohl alles Zeitgleich bei der Bank einging? Ich hatte fest mit dem Geld gerechnet und war auf diese Hiobsbotschaft nicht eingestellt..ich wäre froh wenn ich darüber mehr erfahren würde wie sich das nun genau verhält..

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich stellt sich die Lage leider tatsächlich so dar, dass für einen neuen Gläubiger auch wieder ein neuer Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt werden muss. Dies sollte hoffentlich noch fristgerecht möglich sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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