Welchen Inhalt hat ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

1) Allgemeine Informationen

Wie auch das einfache Zeugnis, beginnt das qualifizierte Zeugnis mit Angaben zur Person des Arbeitnehmers, der Dauer der Beschäftigung und der Position im Betrieb. Davor können Informationen zum Unternehmen und dessen Marktstellung platziert sein, das kann aber auch an einer späteren Stelle passieren.

2) Aufgaben und Stellung im Betrieb

Dem folgt eine chronologische Darstellung der Tätigkeiten und Aufgaben sowie die Stellung des Arbeitnehmers in der Hierarchie des Betriebs. Es wird u.a. darauf eingegangen, welche Kompetenzen der Arbeitnehmer hatte bzw. für welche Bereiche er die Verantwortung übernahm. Je anspruchsvoller die anvertrauten Aufgaben gewesen sind, desto ausführlicher müssen diese beschrieben werden. Auch muss die Entwicklung des Mitarbeiters im Betrieb (z.B. Beförderung) ausführlich dargestellt werden.

3) Fortbildungen

Hat der Arbeitnehmer durch Teilnahme an Fortbildungen zusätzliche Qualifikationen erworben, so ist auch dies anzuführen.

4) Leistungsbeurteilung

Dem schließt sich die Beurteilung der erbrachten Arbeitsleistung an. Hier gibt es zahlreiche Faktoren, die berücksichtigt werden können. Dazu gehören u.a.:

  • Arbeitsbereitschaft/-erfolg
  • Arbeitsbefähigung
  • Arbeitsweise/tempo
  • Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit

5) Verhaltensbeurteilung

Ein weiterer wichtiger Bereich des qualifizierten Arbeitszeugnisses ist das Verhalten des Arbeitnehmers. Auch hier ist die Palette an möglichen Kriterien groß. Dazu zählen u.a.:

  •  Führungsqualität
  •  Verantwortungsbereitschaft
  •  Loyalität
  •  Verhalten gegenüber Vorgesetzten/Kollegen/ Geschäftspartnern/Kunden
  •  Teamfähigkeit
  •  Kritikfähigkeit

Hinzu kommen berufsspezifische Beurteilungskriterien, da jede Tätigkeit seine eigenen Charakteristika hat. Beispielsweise wird von einer Sicherheitskraft ein sicheres und bestimmtes Auftreten verlangt, was für einen Web-Designer nicht unbedingt notwendig ist.

Daher ist auch eine Bewertung wahlweise nach den Kriterien

  •  Kreativität
  •  Frustrationstoleranz
  •  Gepflegtes Äußeres
  •  Kontaktfähigkeit
  •  und und und …

möglich.

Anhand dieser und anderer Faktoren soll die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers beurteilt werden. Seine individuellen Besonderheiten sollen angemessen gewürdigt werden. Der Arbeitnehmer darf dabei weder schlechter noch besser bewertet werden als er tatsächlich gewesen ist (man denke an den Wahrheitsanspruch des Zeugnisses). Natürlich kommt aber beides vor.

Der Arbeitgeber hat bei der Bewertung einen persönlichen Beurteilungsspielraum, der nicht abschließend überprüft werden kann. Dem Arbeitszeugnis liegt nunmal ein persönlicher Eindruck zugrunde. Dennoch wird grundsätzlich eine Einschätzung verlangt, die so objektiv wie möglich zu sein hat.

 

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