Nach welchem Bewertungsschlüssel wird die Leistung des Arbeitnehmers beurteilt?

Letztlich soll in einem Arbeitszeugnis ein differenziertes Bild des Arbeitnehmers entstehen. Allerdings werden zum Schluss der detaillierten Beurteilung so etwas wie Gesamtnoten vergeben. Diese richten sich nach der Schulskala und reichen von ungenügend bis sehr gut. Allerdings werden diese nicht ausgeschrieben, sondern finden Ausdruck in zeugnisüblichen Formulierungen. Es sind häufig nur einzelne Worte oder kaum merkliche Wendungen, die über ganze Notenpunkte entscheiden. Außerdem ist es immer wichtig, die Formulierungen im Gesamtzusammenhang zu sehen.

Dazu im Einzelnen: 

Sehr gut:      Der Arbeitnehmer übertrifft die Anforderungen bei weitem. Seine Leistungen sind im Vergleich mit dem Betriebsdurchschnitt außerordentlich.

                    Die Formulierung könnte dann lauten: „Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten/außerordentlichen Zufriedenheit erfüllt.“

Gut:              Der Arbeitnehmer war zwar kein „Überflieger“, aber überdurchschnittlich gut. Die Anforderungen des Arbeitsplatzes hat er übertroffen.

                    Die Formulierung könnte dann lauten: „Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.“

Befriedigend:  Die Leistungen des Arbeitnehmers sind durchschnittlich gewesen. Sie haben den betrieblichen Anforderungen entsprochen.

                    Die Formulierung könnte dann lauten: „Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.“

Ausreichend:   Die Leistungen des Arbeitnehmers sind zwar noch nicht furchtbar, sie weisen aber klare Mängel auf. Der Durchschnitt der Mitarbeiter im Betrieb arbeitete besser. Den betrieblichen Anforderungen konnte der Arbeitnehmer nicht immer entsprechen.

                    Die Formulierung könnte dann lauten: „Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt.“

Mangelhaft: Ab hier wird es richtig kritisch. Es ist höchstwahrscheinlich, dass man bei einem solchen Zeugnis wegen unzureichender Leistungen entlassen wurde. An die betrieblichen Anforderungen reichte der Arbeitnehmer zu keinem Zeitpunkt heran. Er besitzt aber Grundkenntnisse die möglicherweise ausbaubar sind.

                    Die Formulierung könnte dann lauten: „Er hat die ihm übertragenen Aufgaben insgesamt/größtenteils zu unserer Zufriedenheit erfüllt.“

                    oder

                    „Er hat die ihm übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse erledigt.“

Ungenügend:  Auch ein Ungenügend kommt gelegentlich vor. Das bedeutet, der Arbeitnehmer hat komplett versagt. Die betrieblichen Anforderungen sind ihm nicht einmal deutlich geworden. In Anbetracht seiner schlechten Grundkenntnisse ist eine Besserung nicht zu erwarten.

Die Formulierung könnte dann lauten: „Er bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.“

Gerade anhand der Beispiele der Beurteilungen zwischen Ausreichend und Ungenügend wird deutlich, dass die Formulierungen häufig viel wohlwollender klingen, als sie sind. Schon ab einer Note ausreichend kann es aber zu Problemen bei der Jobsuche kommen.

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