Wie kann man unzulässige Verschlüsselungen im Arbeitszeugnis entdecken?

Es gibt neben einer herkömmlichen Zeugnissprache auch eine bestimmte Art für den Arbeitnehmer unliebsame Botschaften zu kodieren. Solche verschlüsselten Formulierungen lesen sich auf den ersten Blick ganz freundlich und harmlos, bei näherer Betrachtung verbirgt sich hinter ihnen eine abwertende Aussage. Obwohl diese Formulierungen unzulässig sind, finden sie sich dennoch häufig in Arbeitszeugnissen. Um sie zu entdecken bedarf es meist eines geschulten Auges.

Die folgenden Beispiele sollen das veranschaulichen:

Formulierung:                                                              

1)   Für die Belange seiner/ihrer Mitarbeiter/innen bewies er/sie stets Einfühlungsvermögen.

2)   Er war wegen seiner Pünktlichkeit stets ein gutes Vorbild.

3)   Bei unseren Kunden war er immer sehr beliebt.

4)   Er ist sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.

Bedeutung:

1)   Er/sie war immer auf der Suche nach sexuellen Kontakten.

2)   Er ist unpünktlich und auch sonst ein völliger Versager.

3)   Er war nicht durchsetzungsstark und machte schnell Zugeständnisse.

4)   Er ist ein unangenehmer, überheblicher Mitarbeiter, der bei den Vorgesetzten buckelt und die Kollegen verpetzt.

Werden solche Formulierungen verwendet, hat man als Arbeitnehmer unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz.

 

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