betriebsbedingte Kündigung

Sehr geehrte Anwälte,
ich bin knapp 9 Monate bei meinem Arbeitgeber und aufgrund des Zukaufs einer Firma hätte ich
zum 1.7.18 in der übernommen Firma weiterarbeiten sollen. Dieser Betriebsübergabe habe ich fristgerecht widersprochen und ich rechne somit mit einer betriebsbedingten Kündigung. In meinem Arbeitsvertrag steht keine Kündigungsfrist – es wird lediglich auf den Mantel-Tarifvertrag von 2002 verwiesen, den ich erst vor kurzem einsehen konnte. Darin steht bei einer Beschäftigung von unter einem Jahr eine Kündigungsfrist von nur 14 Tagen statt 4 Wochen. Ist diese verkürzte Kündigungsfrist zulässig? Ich habe eigentlich mit mind. 4 Wochen (gesetzl. Kündigungsfrist) gerechnet? Und kann die betriebsbedingte Kündigung auch bei einer Krankschreibung ausgesprochen werden (ich bin bis 16.07. krank geschrieben)? Vielen Dank für Ihre Anwort.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert