Darlehen während des laufenden Insolvenzverfahrens

Liebe Anwälte,

ich werde in dieser Angelegenheit bereits anwaltlich vertreten, habe jedoch die Befürchtung, dass mein aktueller Anwalt hier kein Ass ist und möchte daher sehr gerne um eine Zweitmeinung bitten.

Ich musste 2015, aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, meine Privatinsolvenz anmelden bzw. eröffnen. Zunächst war ich für 4 Monate Selbständig und hatte dadurch von der Insoverwalterin vollen Zugriff auf mein Konto, keine Pfändungen etc.
Kurz darauf musste ich die Selbstständigkeit beenden und wechselte in ein Angestelltenverhältniss da die Erträge nicht reichten um meinen Lebensunterhalt zu bedienen. Auch hier konnte ich nach Absprache mit der Verwalterin, die pfändbaren Gehaltsanteile selbstständig und ohne Pfändung abführen.
Im September 2017 beendete ich dieses Arbeitsverhältnis aus verschiedenen Gründen, konnte jedoch durch die bis dahin pfändbaren Gehalts Anteile die Verfahren kosten decken. Da ich im Dez. ´16 und Jan 17´ auf mein Bitten, 2 Monate Pfändung aussetzen konnte, war die Insoverfahrensphase noch nicht beendet, was ich nicht wusste. Im Dezember 2017 habe ich dann schlussendlich durch einen guten Freund ein Darlehen im 6-stelligen Bereich erhalten, welches auch auf mein, bei der Insoverwalterin bekanntes Konto, geflossen ist. Damit konnte ich zum einen neue Schulden bedienen und mich auch aus meiner extrem belastenden Finanziellen Situation befreien.

Das Geld ist Letzen Endes verbraucht, könnte aber durch meinen Freund wieder erbracht werden sollte es unausweichlich sein. Da die Insolvenzverwalterin hier selbst einen Fehler begangen hat, indem sie mein Konto nach beenden der Selbstständigkeit nicht wieder gepfändet hatte, ist nun meine dringendste Frage, ob ich hier eine strafrechtlich relevante Handlung begangen habe oder nicht. Wenn dem so wäre, dass ich mich unwissentlich tatsächlich (was im ersten Moment auch völlig irrelevant ist – Vorsatz/nicht vorsätzlich) strafrechtlich relevant verhalten habe, mit welchen möglichen Konsequenzen ich zu rechnen habe? Was könnte ich nun tun um diese abzuwenden?

Die Insolfenzverwalterin hat bereits durch dritte, von diesem Darlehen bzw. Geldeingängen erfahren wie mir mein Anwalt gestern mitteilte, nachdem er sie endlich nach 4 Wochen erreichen konnte. Scheinbar wurde in der Kanzlei nach offen mit allen Partnern über meinen Fall gesprochen was zur Folge hatte das man sich dort für den Weg nach vorne entschieden hat und den eigenen Fehler auch bei Gericht anzeigt/ kund gibt. Hintergrund dazu ist, dass ich selbst um RS Befreiung nach 3 Jahren gebeten hatte und sie dazu nun einen Schlussbericht an das Insolvenzgericht schreiben sollte. Im Zuge dessen hatte sie meine Kontoauszüge angefordert, obwohl sie scheinbar bereits von den Geldeingängen wusste. Diese wurden afgrund meiner Auskunftspflicht bereits durch meinen Anwalt übermittelt, nachdem Sie sich nicht bereit erklärt hatte, durch meinen Anwalt eine aussergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu treffen. Was mache ich nun am besten? Wie kann ich den Schaden abwenden bzw. begrenzen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    aufgrund der Komplexität des Falles und des strafrechtlichen Einschlags ist es uns leider nicht möglich Ihnen im Zuge einer Beantwortung der Frage in unserem Forum eine rechtsverbindliche Antwort zu geben.
    Sollten Sie hinsichtlich der Einordnung des Sachverhalts eine zweite Meinung einholen wollen, so vereinbaren Sie gerne einen telefonischen Beratungstermin mit unserem Sekretariat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert