Betriebsrat

Betriebsversammlung
Sehr geehrte Damen,

sehr geehrte Herren,

ich habe Fragen zur Informationspflicht des Betriebsrates
1. ) Muss der Betriebsrat 4 mal im Jahr eine Betriebsversammlung einberufen oder gibt es Ausnahmen ??
2.) Muss der Betriebsrat die Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der stattfindenden Betriebsratssitzungen
informieren
3.) Ein Arbeitnehmer hat sich in einem Brief, an den Betriebsrat, dafür eingesetzt, nur in Ausnahmefällen, die
wöchentliche Arbeitszeit ,maximal höchste Anzahl von 48 Stunden zu überschreiten. Er wollte nur für sich
persönlich in Anspruch nehmen bis zu 60 Stunden wöchentlich, in Ausnahmesituationen, länger zu arbeiten.
Darf der Betriebsrat Ihm das untersagen ?? Der AN ist 60 Jahre alt und nicht schwerstbehindert !!
4.) Wenn Mitarbeiter zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalten befragt werden, ist er verpflichtet vor dem
gesamten Betriebsrat, während einer Betriebsratssitzung darüber zu berichten ??
5.) Muss der Betriebsrat den Mitarbeiter vorher über die Anhörung informieren und diesem den Zeitpunkt
mitteilen ??
6.) Hat der BRV das Recht den Mitarbeiter während der Arbeitszeit unangemeldet aufzusuchen und eine
Rechtfertigung zu verlangen?? Oder hat er den AN gezielt und zeitgemäß zu einem Gespräch einzuladen??
7.) Muss der BRV auf ein, an Ihn als BRV gerichtetes Schreiben, auch schriftlich reagieren wenn dieses in dem
Schreiben des AN ausdrücklich gefordert wird.

Vielen Dank für Ihre Antwort !!

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