Arbeiten Sie weiter wie bisher
Nur weil Sie eine Kündigung erhalten haben, bedeutet das nicht, dass Ihr Arbeitsverhältnis von nun auf gleich beendet ist. Für die Dauer der Kündigungsfrist sind Sie weiterhin zur Erbringung Ihrer Arbeitsleistung verpflichtet. Etwas anderes gilt nur, wenn Ihr Arbeitgeber Sie von der Arbeit freistellt (bitten Sie den Arbeitgeber, es schriftlich zu tun.)
Wenn Sie also eine ordentliche, fristgemäße Kündigung erhalten haben, sollten Sie weiterarbeiten wie bisher. Dies gilt gerade dann, wenn Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen möchten. Denn sollten Sie damit beginnen, Ihre Arbeit nachlässig zu behandeln, vermeidbare Fehler zu machen oder durch Unpünktlichkeit aufzufallen, kann Ihr Arbeitgeber der alten, möglicherweise unberechtigten Kündigung eine neue, diesmal rechtlich zulässige Kündigung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten hinterher schicken.
Besondere Vorsicht ist bei Krankmeldungen geboten. Viele Arbeitnehmer nehmen die Kündigung zum Anlass, sich für die Dauer der Kündigungsfrist krankzuschreiben. Es ist gut nachvollziehbar, dass die Arbeitgeber in solchen Fällen misstrauisch reagieren. So kommt es vor, dass auf den erkrankten Arbeitnehmer ein Detektiv angesetzt wird, der überprüfen soll, was der Arbeitnehmer alles während seiner Krankenzeit macht. Auch kann der Arbeitgeber bei Verdacht bei der Krankenkasse eine amtsärztliche Untersuchung beantragen.
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