Kündigung Probezeit Resturlaub
Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe eine Stelle als Sozialarbeiter am 01.01.2017 bei einem Landratsamt angefangen. Aufs Jahr verteilt habe ich Anspruch auf 30 Urlaubstage. Die Probezeit beträgt 6 Monate.
Jetzt wurde ich aus verschiedenen Gründen zum 28.02.2017 gekündigt.
Parallel dazu bin ich ab dem 07.02.2017 bis einschließlich 28.02.2017 krank geschrieben.
Urlaubsanspruch wären demnach 5 Tage.
Mehrarbeitsstunden: 9 Stunden
In meiner Kündigung steht explizit: “Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass keine Auszahlung von Restzurlaub und Mehrarbeitsstunden erfolgen kann. Wir bitten Sie daher, diese bis zum Beschäftigungsende zu nehmen.”
Nach ein wenig Recherche im Internet bin ich unter anderem auf den § 7 Bundesurlaubsgesetz gestoßen, der in Kurzform besagt, das kein Urlaub verfallen kann.
Was sagt Ihr dazu? Bräuchte etwas Hilfe
Mfg
Vielen Dank!
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