Wie werden die Kriterien der Sozialauswahl gegeneinander abgewogen?

Grundsätzlich gelten die vier Auswahlkriterien, nämlich

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung

als gleichermaßen gewichtig. Damit wird dem Arbeitgeber das Recht eingeräumt, zu entscheiden, welchen diesen Sozialpunkte er stärker bzw. schwächer berücksichtigen will.
Eine umfassende soziale Auswahl, die sich auf viele unterschiedliche Mitarbeiter bezieht, kommt daher kaum ohne ein Punktesystem aus.
In Situationen, bei denen eine größere Anzahl an Mitarbeitern entlassen werden soll, hat es sich eingebürgert, den Grad der sozialen Schutzbedürftigkeit mithilfe einer Punkteskala zu bestimmen. Dafür werden den einzelnen Kriterien der Sozialauswahl Punktwerte zugeordnet.
So kann es beispielsweise

  • pro volles Beschäftigungsjahr 2 Punkte geben, ab dem elften Beschäftigungsjahr 4 Punkte.
  • für jedes volle Lebensjahr gibt es wiederum 1 Punkt. Die Höchstpunktzahl wird auf z.B. 55 festgelegt.
  • pro unterhaltsberechtigtes Kind erhält man 6 Punkte,
  • ist man der Alleinverdiener in der Ehe, ist es 6 Punkte wert, für einen Doppelverdiener gibt es wiederum 3 Punkte.
  • bei der Schwerbehinderung kann für alle Behinderungen unter einem Grad von 50 % 7 Punkte geben, für jede weiteren 10 % jeweils einen Punkt mehr.

[table width=”100%” colwidth=”60%|20%|20%” colalign=”right|center|center”]
Kriterium,Punkte,max.
pro volles Beschäftigungsjahr,2,-
ab dem elften Beschäftigungsjahr,4,-
jedes volle Lebensjahr,1,55
pro unterhaltsberechtigtes Kind,6,-
Alleinverdiener in der Ehe,6,-
Doppelverdiener,3,-
Schwerbehinderung für unter 50 %,7,-
für jede weiteren 10 %,1,-
[/table]

Es können auch weitere Faktoren wie Pflegebedürftigkeit von Familienangehörigen, voraussichtliche Probleme bei der Arbeitsvermittlung oder sonstige soziale Härten mit Punkten bedacht werden.
Wurde eine bestimmte Punkteverteilung festgelegt, kann jedem Mitarbeiter ein konkreter Wert zugeordnet werden. Anschließend werden die Gesamtwerte miteinander verglichen. Die Mitarbeiter mit den schlechteren Werten müssen vorrangig gekündigt werden.

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