Was versteht man unter einem schwerwiegenden Verstoß?

Für eine fristlose Kündigung verlangt das Gesetz als allererstes einen wichtigen Grund. Denn nur bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß darf auf die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist verzichtet werden. In bestimmten Fällen reicht allerdings schon der Verdacht eines gravierenden Verstoßes. Dieser muss jedoch fundiert und stichhaltig sein. In solchen Fällen spricht man von einer Verdachtskündigung.
Ist die Verfehlung verhältnismäßig gering, kann der Arbeitgeber Sie nicht von nun auf gleich entlassen. Es ist ihm zuzumuten, den Ablauf der Frist zur ordentlichen Kündigung abzuwarten.

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